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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 32/22.VB-3   

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https://dejure.org/2022,29109
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 32/22.VB-3 (https://dejure.org/2022,29109)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.10.2022 - VerfGH 32/22.VB-3 (https://dejure.org/2022,29109)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Oktober 2022 - VerfGH 32/22.VB-3 (https://dejure.org/2022,29109)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • ArbG Köln, 04.09.2015 - 17 Ga 77/15

    Absage im öffentlichen Dienst: Bewerber haben Anspruch auf Begründung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 32/22
    Unabhängig davon ist das in diesem Zusammenhang vom Beschwerdeführer zitierte Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 4. September 2015 - 17 GA 77/15 (juris) aber auch für die vorliegende Fallkonstellation unergiebig.
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 32/22
    Deshalb genügt es zur Darlegung der Gehörsrüge nicht, lediglich geltend zu machen, dass das Gericht abweichend von der Argumentation eines Beteiligten entschieden hat, ohne sich in der Begründung seiner Entscheidung mit allen vorgetragenen Argumenten auseinanderzusetzen (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04, BVerfGE 115, 166 = juris, Rn. 56).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - VerfGH 137/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Ablehnung einer anwaltlichen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 32/22
    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG folgt ein Anspruch der Verfahrensbeteiligten darauf, dass die Gerichte ein rechtzeitiges Vorbringen zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen, soweit es nicht nach den Verfahrensvorschriften unberücksichtigt bleiben kann oder muss (vgl. ausführlich VerfGH NRW, Beschluss vom 14. September 2021 - VerfGH 137/20.VB-2, juris, Rn. 12, m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.04.2019 - VerfGH 2/19

    Beschluss Individualverfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 32/22
    b) Soweit der Beschwerdeführer ein verfassungswidriges Überspannen der Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. dazu VerfGH, Beschluss vom 30. April 2019 - VerfGH 2/19.VB-2, NVwZ 2019, 1511 = juris, Rn. 21 ff.) und aufgrund dessen eine Verkürzung seines Justizgewährleistungsanspruchs aus Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 19 Abs. 4 und Art. 20 Abs. 3 GG sowie eine Verletzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs aus Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 33 Abs. 2 GG und einen Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung wegen seiner Behinderung (Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG) durch die angegriffenen Entscheidungen geltend macht, fehlt bereits die erforderliche hinreichende Auseinandersetzung mit den für die Ablehnung der Prozesskostenhilfe maßgeblichen Erwägungen des Arbeits- und des Landesarbeitsgerichts.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 20/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Ablehnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 32/22
    Hierzu bedarf es insbesondere einer hinreichenden Auseinandersetzung mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung und mit den für den behaupteten Grundrechtsverstoß geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäben (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschluss vom 23. Februar 2021 - VerfGH 20/20.VB-1, juris, Rn. 11, m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 69/19

    Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Verurteilung zur Duldung der

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 32/22
    Dies würde voraussetzen, dass sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar wären, so dass sich der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhten (vgl. dazu ausführlich VerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 69/19.VB-1, juris, Rn. 9).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 33/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße und einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 32/22
    Das grundrechtsgleiche Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG beschränkt das Gericht nicht darin, einem tatsächlichen Umstand eine andere Bedeutung beizumessen oder die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht zu teilen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 16. März 2021 - VerfGH 33/21.VB-3 = juris, Rn. 13, m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 98/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Übertragung einer Notarstelle

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 32/22
    Vor diesem Hintergrund beruht die Annahme der Fachgerichte, es fehle an einer drohenden Beeinträchtigung seiner rechtlichen Interessen als Verfügungsgrund, nicht auf willkürlichen Erwägungen (vgl. dazu VerfGH, Beschluss vom 24. August 2021 - VerfGH 98/21.VB-2, juris, Rn. 21).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.03.2023 - VerfGH 105/22

    Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Entscheidungen in

    Deshalb genügt es zur Darlegung der Gehörsrüge nicht, lediglich geltend zu machen, dass das Gericht abweichend von der Argumentation eines Beteiligten entschieden hat, ohne sich in der Begründung seiner Entscheidung mit allen vorgetragenen Argumenten auseinanderzusetzen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Oktober 2022 - VerfGH 32/22.VB-3, juris, Rn. 26, m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - VerfGH 31/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen

    Deshalb genügt es zur Darlegung der Gehörsrüge nicht, lediglich geltend zu machen, dass das Gericht abweichend von der Argumentation eines Beteiligten entschieden hat, ohne sich in der Begründung seiner Entscheidung mit allen vorgetragenen Argumenten auseinanderzusetzen (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04, BVerfGE 115, 166 = juris, Rn. 56; VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Oktober 2022 - VerfGH 32/22.VB-3, juris, Rn. 26).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 5/23

    Verfassungsbeschwerde wegen Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall

    Vor einem bestimmten Ergebnis richterlicher Entscheidungsfindung bietet Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 18. Oktober 2022 - VerfGH 32/22.VB-3, juris, Rn. 26, sowie vom 28. März 2023 - VerfGH 41/22.VB-2, juris, Rn. 18).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 68/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen Verstoßes

    Das grundrechtsgleiche Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG beschränkt das Gericht hingegen nicht darin, einem tatsächlichen Umstand eine andere Bedeutung beizumessen oder die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht zu teilen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Oktober 2022 - VerfGH 32/22.VB-3 = juris, Rn. 26, m. w. N.).
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